WILLKOMMEN BEI PIA ADVICE

Internationale Lösungen zwischen Deutschland und der Türkei – für Arbeitgeber, Privatpersonen und Studierende.

PIA ADVICE begleitet internationale Vorhaben und grenzüberschreitende Anliegen im Türkei–Deutschland-Kontext.

Wir verbinden interkulturelle Kompetenz mit klaren Abläufen und übernehmen die Koordination sowie Umsetzung der notwendigen Schritte – zuverlässig, strukturiert und mehrsprachig.

Bei uns finden Sie Unterstützung in drei zentralen Bereichen:
Fachkräfte, Türkisches Recht und Studium im Ausland.

Was wir bieten

Fachkräfte

Wir unterstützen deutsche Arbeitgeber bei der Rekrutierung und Prozessbegleitung von Fachkräften aus Drittstaaten – inkl. Übersetzungen, Beglaubigungen, Anerkennung, Dokumentenmanagement, Visa/Einreise, Onboarding und Integration.

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Türkisches Recht

Rechtliche und administrative Unterstützung für Unternehmen und Privatpersonen bei Fällen mit Türkei-Bezug – mehrsprachig, praxisnah und strukturiert koordiniert

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Studium im Ausland

Begleitung von Schüler:innen und Studierenden aus Deutschland beim Studium im Ausland – mit Fokus Türkei: Unterlagen, Anerkennung, Bewerbung, Immatrikulation und Organisation

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Individuelle Lösungen, weltweit

Maßgeschneiderte Lösungen für Ihre Herausforderungen

Mit unserer umfassenden Expertise und einem tiefen Verständnis für internationale Prozesse bieten wir Ihnen maßgeschneiderte Lösungen – individuell abgestimmt auf Ihre Bedürfnisse. Ob es um rechtliche Beratung, die Rekrutierung qualifizierter Fachkräfte, die Anerkennung ausländischer Abschlüsse oder die Studienplatzvermittlung geht – wir begleiten Unternehmen, Fachkräfte und Studierende mit Professionalität und Engagement.

Vertrauen Sie auf unsere Erfahrung, um Ihre Ziele effizient und erfolgreich zu erreichen.

Gut zu wissen!

Blog

Fachkräftezuwanderung nach Deutschland

Normales Fachkräfteverfahren vs. beschleunigtes Fachkräfteverfahren

Die Rekrutierung qualifizierter Fachkräfte aus Drittstaaten ist für deutsche Unternehmen wichtig. Es gibt zwei zentrale Wege zur Einreise und Arbeitsaufnahme: das reguläre Fachkräfteverfahren und das beschleunigte Verfahren nach § 81a AufenthG. Beide führen zu einem nationalen Visum und einer Aufenthaltserlaubnis, unterscheiden sich jedoch in Ablauf, Dauer und Beteiligten.

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Fachkräfte aus Drittstaaten

Der zunehmende Fachkräftemangel lässt sich längst nicht mehr allein durch inländische Rekrutierung bewältigen. Internationale Lösungen sind nicht nur realistisch, sondern notwendig – besonders mit Blick auf die demografische Entwicklung und unbesetzte Ausbildungsplätze.

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Berufskraftfahrerqualifikation

Wer seine Fahrerlaubnis der Klasse C/CE vor dem 10.09.2009 außerhalb der EU – z. B. in der Türkei – erworben und diese später ordnungsgemäß in eine deutsche Fahrerlaubnis umschreiben lassen hat, sollte laut § 4 Abs. 1 Satz 2 BKrFQG von der Grundqualifikation befreit sein.

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