Anerkannte Deutsch-Sprachprüfungen in Deutschland

In Deutschland ist der Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse in verschiedenen rechtlichen und verwaltungsbezogenen Verfahren wie Ausbildung, Erwerbstätigkeit, Aufenthaltserlaubnis, Familiennachzug oder Einbürgerung gesetzlich vorgeschrieben.

Je nach Art des Antrags werden unterschiedliche Sprachniveaus verlangt. Diese Sprachkenntnisse werden gemäß dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER) in die Niveaustufen A1 bis C2 unterteilt und entsprechend zertifiziert. Welches Sprachniveau als ausreichend anerkannt wird, richtet sich nach dem jeweiligen Zweck der Antragstellung. So wird beispielsweise für den Familiennachzug in der Regel ein Sprachniveau von A1 gefordert, für Aufenthalts- und Einbürgerungsanträge B1, für die Anerkennung beruflicher Qualifikationen B1 bis B2 und für ein akademisches Studium in der Regel ein Nachweis auf dem Niveau C1.

Zu den in Deutschland allgemein anerkannten Deutschprüfungen zählen insbesondere das Goethe-Zertifikat, telc Deutsch, ÖSD (Österreichisches Sprachdiplom Deutsch), TestDaF (Test Deutsch als Fremdsprache), DSH (Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang) sowie das DSD (Deutsches Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz). Die Anerkennung dieser Prüfungen hängt von den angewendeten Prüfungsstandards, der Übereinstimmung mit den Richtlinien der ALTE (Association of Language Testers in Europe) sowie der Akkreditierung des Prüfungszentrums ab.

Die Goethe-Zertifikate werden in allen GER-Niveaustufen von A1 bis C2 angeboten und sind weltweit anerkannt sowie weit verbreitet. Sie finden insbesondere Anwendung bei Familiennachzug, Aufenthaltstiteln und Einbürgerungsverfahren. Auch die telc Deutsch-Prüfungen decken das gesamte Spektrum von A1 bis C2 ab und bieten zusätzlich berufsbezogene Prüfungsformate (wie zum Beispiel telc Deutsch B1·B2 Pflege), die insbesondere im Bereich beruflicher Anerkennung relevant sind. Beide Prüfungen werden von deutschen Behörden breit akzeptiert.

Das ÖSD, ursprünglich österreichisch, ist ebenfalls in Deutschland anerkannt und wird insbesondere in Migrations- und Einbürgerungsverfahren verwendet. Diese drei Prüfungsformate kommen vor allem bei Verfahren zum Familiennachzug, zur Niederlassungserlaubnis, Einbürgerung und beruflichen Anerkennung zum Einsatz.

Die Prüfungen TestDaF und DSH sind speziell für ausländische Studienbewerber konzipiert, die ein Studium in Deutschland aufnehmen möchten. Ein erfolgreich absolvierter Test gilt als Nachweis der sprachlichen Hochschulzugangsberechtigung. Während der TestDaF zentral organisiert wird und weltweit an vielen Prüfungszentren abgelegt werden kann, wird die DSH ausschließlich von Hochschulen in Deutschland durchgeführt und auch durch diese bewertet. In beiden Prüfungen wird in der Regel ein Ergebnis auf dem Niveau C1 erwartet.

Die DSD-Prüfung wird im Rahmen des schulischen Deutschunterrichts außerhalb Deutschlands durchgeführt und richtet sich insbesondere an Schüler, die ein Studium in Deutschland anstreben. Das DSD I entspricht dem Niveau B1, das DSD II dem Niveau B2 bis C1 und kann als Sprachnachweis für den Hochschulzugang verwendet werden, sofern die jeweilige Hochschule dies anerkennt.

Die Gültigkeitsdauer der einzureichenden Sprachzertifikate kann je nach Vorgaben der zuständigen Behörden oder der jeweiligen Rechtsvorschriften begrenzt sein. Insbesondere im Aufenthaltsrecht kann verlangt werden, dass die Sprachprüfung innerhalb der letzten zwei Jahre abgelegt wurde. Es wird daher empfohlen, sich vor Antragstellung über die aktuellen Anforderungen der zuständigen deutschen Stellen oder der betreffenden Institution zu informieren. Neben dem Namen der Prüfung ist auch die Anerkennung des Prüfungszentrums entscheidend; Prüfungen von nicht autorisierten Stellen werden in der Regel nicht akzeptiert.

Zusammenfassend ist festzuhalten, dass bei der Auswahl eines Sprachzertifikats für verschiedene rechtliche oder akademische Verfahren in Deutschland insbesondere auf die Art der Prüfung, das geprüfte Sprachniveau, die Einhaltung internationaler Prüfungsstandards sowie die Gültigkeitsdauer des Nachweises zu achten ist. Die Wahl des richtigen Prüfungsformats in Bezug auf den jeweiligen Anwendungsbereich und die zuständige Institution ist maßgeblich für einen erfolgreichen Verfahrensverlauf.