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Fachkräftezuwanderung nach Deutschland

Normales Fachkräfteverfahren vs. beschleunigtes Fachkräfteverfahren

Die Rekrutierung qualifizierter Fachkräfte aus Drittstaaten ist für deutsche Unternehmen wichtig. Es gibt zwei zentrale Wege zur Einreise und Arbeitsaufnahme: das reguläre Fachkräfteverfahren und das beschleunigte Verfahren nach § 81a AufenthG. Beide führen zu einem nationalen Visum und einer Aufenthaltserlaubnis, unterscheiden sich jedoch in Ablauf, Dauer und Beteiligten.

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Fachkräfte aus Drittstaaten

Der zunehmende Fachkräftemangel lässt sich längst nicht mehr allein durch inländische Rekrutierung bewältigen. Internationale Lösungen sind nicht nur realistisch, sondern notwendig – besonders mit Blick auf die demografische Entwicklung und unbesetzte Ausbildungsplätze.

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Berufskraftfahrerqualifikation

Wer seine Fahrerlaubnis der Klasse C/CE vor dem 10.09.2009 außerhalb der EU – z. B. in der Türkei – erworben und diese später ordnungsgemäß in eine deutsche Fahrerlaubnis umschreiben lassen hat, sollte laut § 4 Abs. 1 Satz 2 BKrFQG von der Grundqualifikation befreit sein.

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PIA ADVICE versteht die Bedürfnisse türkischer Unternehmen im deutschen Markt. Kontaktieren Sie uns, um spezifische Lösungen für Ihre Herausforderungen zu finden.