
Nutzung von Fahrzeugen mit ausländischem Kennzeichen in der Türkei im Rahmen touristischer Erleichterungen
Die Einfuhr von Fahrzeugen mit ausländischem Kennzeichen, die auf im Ausland lebende Personen zugelassen sind, unterliegt nach türkischem Zollrecht der „Vorübergehenden Einfuhrregelung“ (Touristische Erleichterungen) nach Zollgesetz Nr. 4458. Sie erlaubt die vorübergehende Einfuhr zu privaten oder gewerblichen Zwecken.



