Fachkräftezuwanderung nach Deutschland

Normales Fachkräfteverfahren vs. beschleunigtes Fachkräfteverfahren

Die Rekrutierung qualifizierter Fachkräfte aus Drittstaaten ist für deutsche Unternehmen wichtig. Es gibt zwei zentrale Wege zur Einreise und Arbeitsaufnahme: das reguläre Fachkräfteverfahren und das beschleunigte Verfahren nach § 81a AufenthG. Beide führen zu einem nationalen Visum und einer Aufenthaltserlaubnis, unterscheiden sich jedoch in Ablauf, Dauer und Beteiligten.

Anerkannte Deutsch-Sprachprüfungen in Deutschland

In Deutschland ist der Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse in verschiedenen rechtlichen und verwaltungsbezogenen Verfahren wie Ausbildung, Erwerbstätigkeit, Aufenthaltserlaubnis, Familiennachzug oder Einbürgerung gesetzlich vorgeschrieben.

Fachkräfte aus Drittstaaten

Der zunehmende Fachkräftemangel lässt sich längst nicht mehr allein durch inländische Rekrutierung bewältigen. Internationale Lösungen sind nicht nur realistisch, sondern notwendig – besonders mit Blick auf die demografische Entwicklung und unbesetzte Ausbildungsplätze.

Berufskraftfahrerqualifikation

Wer seine Fahrerlaubnis der Klasse C/CE vor dem 10.09.2009 außerhalb der EU – z. B. in der Türkei – erworben und diese später ordnungsgemäß in eine deutsche Fahrerlaubnis umschreiben lassen hat, sollte laut § 4 Abs. 1 Satz 2 BKrFQG von der Grundqualifikation befreit sein.

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